Zinslose Ratenzahlung
Um unseren Kunden so gut wie möglich entgegenzukommen, bieten wir für alle unsere Produkte eine zinslose Ratenzahlung an. So haben Sie keine teuren Anschaffungskosten und können trotzdem Ihr gewohntes genießen!
Krankenkasse
Handfester Umbau ist Sache der Pflegekasse, die Krankenkassen übernehmen leider lediglich die Kosten des für Hilfsmittel auf Rezept. Mit den sperrigen Badeliften und “Scherenstühlen” sind jedoch keine wirklichen Vollbäder möglich, da Sie damit weit über dem Wannenboden sitzen und mit dem Oberkörper kaum das Wasser berühren. Ebenfalls ist dieser sehr schwer und raumfordernd. Das ist auch bei der Reinigung ein großes Problem.
Grundsätzlich werden unsere Badelifte von den Pflegekassen über die sog. wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst, sofern Sie einen Pflegegrad haben. Hier schreibt unsere Rechtsabteilung ebenfalls die Anträge und (falls notwendig) Widersprüche für Sie, damit die Kostenübernahme auch genehmigt wird – dies ist natürlich für Sie unentgeltlich.
Eine genaue Einschätzung, ob dies möglich ist, und wie genau der Ablauf dann aussieht, kann Ihnen unser Fachberater nach eine kostenlosen Beratungsgespräch geben.
Barrierefreies Bad finanzieren ohne Pflegegrad
Seit 2013 können auch Versicherte ohne Pflegestufe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Richten Sie Ihre Bitte um Bezuschussung an die Pflegeversicherung: Jede Förderung ist eine Einzelfallentscheidung, abhängig von der individuellen Situation des Betroffenen. Als solche ist es offiziell, mit Pflegestufe oder ohne, stets der versicherte Antragsteller, der in den Genuss der Förderung kommt – nicht der Angehörige, der den Antrag für ihn ausfüllt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) kommt ins Haus – und übermittelt dann seine Empfehlung zur Wohnumfeldanpassung an die Pflegekasse.
Sozialamt, Jobcenter, Steuervorteil
Auch Bund, Länder und Kommunen sowie Stiftungen fördern den barrierefreien Badezimmerumbau; Informationsmaterial gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus können Sie ein barrierefreies Bad bei nachgewiesener Schwerbehinderung steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sie beziehen Sozialhilfe, Grundsicherung bzw. ALG-II? Ihre zuständige Behörde nimmt Ihren Antrag auf Bezuschussung behindertengerechten Badumbaus entgegen; das Gesundheitsamt muss die Notwendigkeit absegnen. Aber: Nur, wenn kein anderer Träger leistet, zahlen Jobcenter und Sozialamt ein barrierefreies Bad.