Möglichkeiten im Detail

Pflegekasse

Die Pflegekasse fördert ein barrierefreies Bad, wenn ein Pflegegrad vorliegt und…

  • Selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird.
  • Häusliche Pflege realisierbar ist.
  • Pflege für Betroffene und Pflegende erleichtert wird.

Pro Kopf und Maßnahme können bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden, bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt maximal 16.000 Euro.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Badewanneneinstiegshilfe, wie fest eingebaute Badelifte
  • Badewanne mit Tür, Sitzbadewanne oder Duschbadewanne
  • Anpassung der Toilettenhöhe
  • Absenkbare Badschränke und Haltegriffe
  • Unterfahrbarer Waschtisch
  • Bodenebene Dusche
  • Rutschsicherer Bodenbelag
  • Komplettes Bad (inkl. Fliesen-, Maler-, Elektro- und Heizungsarbeiten)

Für die Beantragung des Zuschusses sind erforderlich:

  • Gut begründetes Antragsschreiben (formlos)
  • Detailbeschreibung der Baumaßnahme
  • Kostenvoranschlag

Zuschüsse sollten immer vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.

Gerne übernehmen den gesamten Prozess der Antragsstellung kostenfrei für Sie!
Kosten wie statische Gutachten, Antragsgebühren, Beratungskosten und Bauüberwachung sind ebenfalls förderfähig. Die Förderung ist nicht an Fachhandwerker gebunden, im Gegensatz zur KfW-Förderung.

KfW-Förderung
  1. KfW-Kredit (Programm 155)
    • Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
    • Effektiver Jahreszins ab 0,75%
    • Für Eigentümer, Vermieter, Ersterwerber sanierter Immobilien und Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. KfW-Zuschuss (Programm 455)
    • Maximal 12,5% der förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit
    • Für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Ersterwerber sanierter Immobilien, Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)

Antragstellung und Nachweise

Die KfW-Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden. Der Nachweis, dass der Umbau nach DIN-Norm 18040-2 für barrierefreie Wohnungen durchgeführt wurde, ist erforderlich.
Dieser kann durch Überweisungsbelege der Handwerkerrechnungen erbracht werden. Für Immobilien-Ersterwerber muss der KfW-Antrag vor Unterzeichnung des Kaufvertrags gestellt werden.
Die KfW bietet sieben Fördermodule, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können, wie Raumzuschnittsanpassung und Modernisierung von Sanitärobjekten.

Abschluss und Auszahlung

Spätestens 36 Monate nach Förderzusage ist ein Verwendungsnachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann online eingereicht werden und muss die förderfähigen Kosten und eine Bestätigung durch Fachunternehmen beinhalten.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung zu Quartalsmitte oder -ende.

Weitere Wege um ein barrierefreies Bad zu finanzieren

Zinslose Ratenzahlung

Um unseren Kunden so gut wie möglich entgegenzukommen, bieten wir für alle unsere Produkte eine zinslose Ratenzahlung an. So haben Sie keine teuren Anschaffungskosten und können trotzdem Ihr gewohntes genießen!

Krankenkasse

Handfester Umbau ist Sache der Pflegekasse, die Krankenkassen übernehmen leider lediglich die Kosten des für Hilfsmittel auf Rezept. Mit den sperrigen Badeliften und “Scherenstühlen” sind jedoch keine wirklichen Vollbäder möglich, da Sie damit weit über dem Wannenboden sitzen und mit dem Oberkörper kaum das Wasser berühren. Ebenfalls ist dieser sehr schwer und raumfordernd. Das ist auch bei der Reinigung ein großes Problem.
Grundsätzlich werden unsere Badelifte von den Pflegekassen über die sog. wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst, sofern Sie einen Pflegegrad haben. Hier schreibt unsere Rechtsabteilung ebenfalls die Anträge und (falls notwendig) Widersprüche für Sie, damit die Kostenübernahme auch genehmigt wird – dies ist natürlich für Sie unentgeltlich.
Eine genaue Einschätzung, ob dies möglich ist, und wie genau der Ablauf dann aussieht, kann Ihnen unser Fachberater nach eine kostenlosen Beratungsgespräch geben.

Barrierefreies Bad finanzieren ohne Pflegegrad

Seit 2013 können auch Versicherte ohne Pflegestufe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Richten Sie Ihre Bitte um Bezuschussung an die Pflegeversicherung: Jede Förderung ist eine Einzelfallentscheidung, abhängig von der individuellen Situation des Betroffenen. Als solche ist es offiziell, mit Pflegestufe oder ohne, stets der versicherte Antragsteller, der in den Genuss der Förderung kommt – nicht der Angehörige, der den Antrag für ihn ausfüllt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) kommt ins Haus – und übermittelt dann seine Empfehlung zur Wohnumfeldanpassung an die Pflegekasse.

Sozialamt, Jobcenter, Steuervorteil

Auch Bund, Länder und Kommunen sowie Stiftungen fördern den barrierefreien Badezimmerumbau; Informationsmaterial gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus können Sie ein barrierefreies Bad bei nachgewiesener Schwerbehinderung steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sie beziehen Sozialhilfe, Grundsicherung bzw. ALG-II? Ihre zuständige Behörde nimmt Ihren Antrag auf Bezuschussung behindertengerechten Badumbaus entgegen; das Gesundheitsamt muss die Notwendigkeit absegnen. Aber: Nur, wenn kein anderer Träger leistet, zahlen Jobcenter und Sozialamt ein barrierefreies Bad.

Goldene Regel: Erst beraten lassen, dann beantragen und umbauen!

Wir beraten Sie persönlich – zu passenden Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und allen Fragen rund um Ihr barrierefreies Bad! Ebenso helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Zuschüssen und Förderungen sowie bei Widerrufsangelegenheiten. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie schnell und sicher Ihren Zuschuss erhalten!
Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns!